Pflegehund

Chantal
Hallo,

ich hab mal wieder ein Problem und weiß nicht ob ich hier jetzt richtig bin.

Und zwar habe ich seid ca. 7 Wochen einen Pflegehund bei mir. Er ist am 04.09.2008 geboren.

Der kleine war zu erst bei seiner Mutter dann kam er zu einer guten Bekannten von mir und da war er dann ca. 2 Wochen. Leider mußte sie sich schweren Herzens von ihm trennen, da ihre Katze von ihm Angst hatte. Ich muß dazu sagen das der kleine ein unheimlicher Wusel ist. Sie hat noch einen kleinen Rehpinschen, von dem hat ihre Katze keine Angst, sie ist auch um einiges ruhiger.

Also gut wieder rum eine Bekannte von uns nahm den kleinen Wusel mit und brachte ihn zu mir. Ob ich ihn erst mal so zwei bis drei Wochern nehmen könnte bis ihre Wohnung fertig ist. Gut dachte ich, kann ich ja machen. Meine beiden, ein Bernersennen-Collie-Mix und meine Hündin Podenco-Mix freuten sich auch. Auch meine große Katze (Norwegische Waldkatze-Mix) begrüßte ihn gleich und es passierte nichts (meine große liebt alle Hunde und hat vor nichts Angst), meine kleine Katze (noch nicht mal ein halbes Jahr alt, vergrümelte sich.

Sie kam die nächsten 2-3 Wochen fast täglich. Die erste Woche schaffte sie es ihn zwei mal in ihre Wohnung zu nehmen und ein mal (nach dem ihr mein Mann die Leine in die Hand drückte) ging sie sogar mit ihm spazieren. Wenn er rein machte, zeigte sie keinerlei anstalten, das auch mal weg zu machen. Sie schaute uns immer nur zu und trank Kaffee, spielte mit uns Nintendo Wii und rauchte. Ist das Tierliebe? Denn mehr machte sie mit ihm nicht. Ok., wenn sie gesessen war, streichelte sie ihn wenn er mal zu uns auf die Couch kam.

Seid ein paar Wochen ist jetzt überhaupt nichts mehr. Die Wohnung bekommt sie nun doch nicht, und muß sich jetzt was neues suchen. Zu ihrer Mutter (wo sie seid einem halben Jahr wohnt) darf sie ihn nicht mitnehmen.

Meine Nachbarn sind zwischen 60 und 70 Jahren, die holen ihn fast täglich und gehen mit ihm spazieren. Die hätten ihn auch gerne, aber wir sind uns nicht ganz sicher ob es das ware ist.

Auf jeden Fall will sie sich jetzt eine andere Wohnung suchen und dann den Hund holen, denn schließlich hat sie ja dafür 50,-- € gezahlt!

Die Vorbesitzerin und ich sind aber der Meinung das sie für den Hund eine Fremde Person ist, und das sie erst einmal anfangen sollte ihn wenigstens zum spazieren gehen zu holen. Das erklären wir ihr jetzt schon seid Wochen. Außerdem will sie jetzt ganz wo anders hinziehen, wo er keinerlei Kontakt mehr zu uns hat. Weil sie da Ärger mit ihrem Ex-Mann hat, mit ihren Eltern (wo ihre Tochter jeden Tag ist - mit 2 1/2 Jahren. Obwohl sie nur 2 mal in der Woche arbeitet).

Die Frau ist soooo Psychisch Krank. Es ist egal wie lange der Hund jetzt bei dir war, der muß sich jetzt einfach an mich gewöhnen wenn ich eine Wohnung habe und ich richte doch mein Leben nicht nach einen Hund! Das habe ich gestern zu hören bekommen.

Ich bin soooo sauer, und die Vorbesitzerin erst recht! Können wir ihr den Hund jetzt einfach verweigern?

Noch dazu kommt das sie wirklich Krank ist, ihr Mann wollte sie aus bestimmten Gründen schon Zwangseinweißen lassen.


Sorry, das es so lange geworden ist, aber ich hänge unheimlich an den kleinen Schatz und wir wissen jetzt nicht ob wir ihn wieder zurück geben müssen. Sogar die Vorbesitzerin würde ihn wieder nehmen wenn er bei mir nicht bleiben dürfte. Aber nicht zu dieser Person wo weder mit ihrem Kind noch mit sich selber klar kommt.

GGLG

Chantal
DANOS1976
Chantal,

wer zahlt die Kosten für den Hund? Futter, Tierarzt, Betreuung, Hundesteuer, Versicherung?
Sie oder Ihr?

Wenn Ihr bisher für alle Kosten auf eigener Tasche aufkommen müsst, könnt Ihr von ihr erst die Erstattung der Kosten verlangen, bevor Ihr den Hund herausgebt. Und ich vermute mal, damit würdet Ihr die 50 EUR bei weitem toppen, die sie schon gezahlt hat.... Zwinker

Was heisst, dass Eure Chancen wahrscheinlich gar nicht so schlecht stehen, dass sie den Hund zähneknirschend an Euch abtritt.

Unter den Umständen lasst ihr Euch von ihr einen Abtretungsvertrag unterschreiben, mit dem sie auf sämtliche Rechte und Pflichten am Tier verzichtet und das Eigentum auf Euch überträgt. Und dann seht zu, dass Ihr den Hund entweder gut vermittelt oder eben selbst behaltet, wenn er zu Euch passt. Zwinker
Chantal
Danke erst mal für die schnelle Antwort

Also die erste Impfung und das entwurmen, hat nach langem hin und her, sie jetzt vor zwei Wochen gezahlt. Futter hat sie auch noch am Anfang gezahlt. Würde sie vielleicht jetzt auch noch machen, aber ich laufe ihr nicht mehr hinter her. Nach dem Tierarzt hatte ich zu ihr gesagt das er noch sein Geschäft machen müßte, zur Antwort bekam ich "der hat jetzt nicht zu müssen, ich will heim!"

Ich hab mich auch mit ihr darüber unterhalten das ich gerne einen Welpenkurs mit ihm machen würde (da er zwar vor großen Hunden keine Angst hat, aber vor Welpen). Den wollte sie auch zahlen hat aber nichts mehr gesagt. Genau so wie ich ihr die neue Leine gezeigt hatte (für die Welpenschule habe ich eine normale gebraucht und keine Flexi). Sie kann da ja nicht mit ihm hin weil sie Samstags immer Arbeiten muß.

Also auf gut Deutsch kommt die letzten ca. 3 - 4 Wochen keine reaktion wegen irgendwelchen Geld. Sie will auch ständig zum Kaffee trinken kommen aber ja nicht mit dem Hund raus.

Versichert und bei der Stadt angemeldet ist er noch nicht, da bis vor ca. 2 Wochen nicht sicher war ob sie jetzt in die Wohnung zieht oder nicht.

Es wäre zu lange wenn ich jetzt alle äußerungen und sonstiges schreiben würde. Aber jeder der zu mir kommt (und das sind nicht wenige da ich ein Nagelstudio im Haus habe), meint ich soll ihn lieber hier lassen, weil er hier wirklich alles hat.

Ich versteh nur nicht warum sie ihn unbedingt wieder haben will, da ist überhaupt kein Bezug zu dem kleinen da! Ich würde es ja verstehen wenn sie einen Bezug zu ihm hätte. Meine würde ich auch nicht mehr her geben.

GLG

Chantal
DANOS1976
Vermutlich eine Trotzreaktion. Sieht man häufiger...

Ok, inoffizieller Erfahrungstip:
Listet alle entstehenden Kosten auf, ohne sie ihr sofort unter die Nase zu reiben. Meldet den Hund auf Euch an (auch Pflegestellen müssen Steuer zahlen!), sammelt (Zeugen)Aussagenm die ihr Desinteresse und ihre Unfähigkeit als Hundehalter belegen .
Wenn sie ihn dann irgendwann wieder herausholen möchte, könntet Ihr die Herausgabe verweigern mit Hinblick auf Erstattung der Kosten.
In der Vergangenheit war es in solchen Fällen eigentlich fast immer so, dass die Leute dann abgesprungen sind - vor allem, wenn die Kosten den Kaufpreis weit überstiegen haben.
Ganz interessant dazu:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsnews.php?id=1881
Chantal
Dankeschön Danos :-)

Zeugen habe ich mittlerweilen wirklich genug. Und zusätzlich noch zwei trotz SMS, das wir eben den Hund behalten sollen. Sie hat keine Nerven sich wegen einem Hund zu streiten.

Das kam also so zwischendurch immer mal so als SMS wenn ich sie darauf angesprochen hatte, das sie sich mal mehr um ihren Hund kümmern soll

GLG

Chantal
DANOS1976
SMS runterladen, abspeichern für die Zukunft.
Abtretungs-/Überlassungsvertrag fertig machen und für das nächste Mal, wenn es ihr rausrutscht, bereit halten.
Unterzeichnen lassen und gut ist! Zwinker
molgugge
Kleiner Hinweis zu dem Rechtstip:

interessantes Berufungsurteil des LG München I.
Ob allerdings auch schon das LG München II genau so entscheiden würde ist fraglich.
Und vor allem ist interessant der Hinweis, dass das Amtsgericht nach einer umfangreichen Beweisaufnahme entschieden haben soll, dass also viele Fragen sehr streitig waren. Klingt auf jeden Fall nicht nach einem einfachen und rechtlich klaren Fall.

Und vor allem: das LG hat entschieden, dass ein Zurückbehaltungsrecht besteht.
Das bedeutet, dass die Pflegestelle das Recht hat, die Herausgabe des Hundes zu verweigern, bis die Kosten gezahlt sind. Aber auch nr genau bis zu der Sekunde. Denn die Eigentümerstellung wird dadurch nicht berührt.
Allerdings muss derjenige, der diese "Sache" zurückbehält dann dafür Sorge tragen, dass sie in guten Zustand erhalten bleibt und haftet dafür auch.
Und es ist sehr fraglich, ob er dann die Kosten, die ihm während der Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes entstehen, auch ersetzt verlangen kann, da ja der Hund in dieser Zeit gerade nicht freiillig überlassen wurde.
Und in solchen Fällen mit Geschäftsführung ohne Auftrag zu argumentieren könnte schwer werden, da die Zurückbehaltung ja gerade nicht im Interesse des Geschäftsherren (Hundehalter) stattfindet sondern im höchst eigenen Interesse des Zurückbehaltenden, der damit eigene Ansprüche durchsetzen will.

Sich also auf dieses Urteil zu verlassen und darauf ein Zurückbehalten des Hundes zu stützen könnte ein zweischneidiges Schwert sein, und wenn sich dann noch herausstellt, dass eigentlich keine oder nur geringfügige Ansprüche bestehen und die Zurückbehaltung nicht berechtigt war, droht theoretisch noch ein Strafverfahren wegen Unterschlagung.
DANOS1976
Des war bewusst kein Rechtstip, sondern ein Erfahrungstip, basierend auf ähnlichen Fällen. Wer bin ich denn, dass ich einen Rechtstip abgeben würde....
*pfeif*

Da würde ich dann eher den Gang zu Hund-und-Halter.de empfehlen, die sich tagtäglich mit derartigen Fällen herumschlagen und gegen eine kleine Spende eine Rechtsberatung anbieten...
Zwinker

Ich kenne derartige Fälle zuhauf von der Tierschutz-Seite.
Und da ist es tatsächlich in 95% aller Fälle so, dass die Leute die Eigentumsansprüche abtreten, sobald man ihnen eine gewisse Summe nennt (und nachweist), die sie bitte zu zahlen haben - je höher, desto besser.
Und da der Kaufpreis, auf den sie so pocht, mit 50 EUR nicht gerade hoch ist, hat man diese Summe sicherlich schnell übertroffen.... Vor allem, wenn man dann noch die Hundesteuer und Co mit einrechnet (auch Pflegehunde sind steuerpflichtig!). Daher stehen die Chancen, zumal sie schon des öfteren gesagt hat, sie will den Hund abgeben, sehr gut. Zwinker
molgugge
Danos,
war mir klar, dass das auf keinen Fall ein Rechtstip war, höchstens einer dieser Rechtslinks großes Grinsen

Und ich wollte auch nur ein kleines weniges auf die Gefahr hinweisen, in die man sich begeben kann, wenn man irgendwo so was findet und sich euphorisch darauf stützt: und dann damit völlig verblüfft vor eine Wand läuft.

Etwas anderes ist es allerdings, sich in Kenntnis dieses Sachverhaltes an einen solchen Eigentümer zu wenden und, was man ja als Laie darf, ihm zu erklären, dass es den Hund erst gibt, wenn der Betrag xxx gezahlt ist, so lange beleibt er, und alle Kosten, die dabei anfallen, die kommen dann noch oben drauf, und meine Rechtsschutzversicherung hat auch schon gesagt, dass sie für eine solche Zahlungsklage Deckung übernehmen würde, aber so was will ich ja gar nicht, auf keinen Fall, auf jeden Fall aber noch nicht jetzt.
Aber klar ist halt auch, dass man, wenn man den Hund zurückbehält, man ihn ja nur für den Eigentümer aufbewahrt und sich daher viiieeel intensiver und damit kostenträchtiger, zu Lasten des Eigentümers, um ihm kümmern muss.

Aber man könne sich sicher einigen, denn eigentlich hätte es ja das Tier so ganz gut, und wen er übereignet wird, schriftlich, dann fallen zukünftige Kosten auf keinen Fall an, und theoretisch könne man ja die Übereignung ja auch zurückdatieren, und dann wären ja eigentlich gar keine Kosten angefallen.
Klugscheisser3
DANOS1976
Geht doch nix über Schlaumeier1 's .... großes Grinsen