Golden Alpha
Mal eine Frage an die Rechts-Experten:
Ich wurde neulig von einer Mitarbeiterin unserer Wohnungsbausgenossenschaft angesprochen. Ich solle Alpha im Hausflur anleinen, Hof ist Tabu und Leine bitte auch vor allen Häusern, die zur Genossenschaft gehören.
Zu 1. Ist klar, im Hausflur gehört Leine dran...aber macht das mal mit Kinderwagen-Tragetasche in der einen Hand, Kleinkind an der anderen Hand, evtl. mal noch ne Einkaufstüte. Aber egal...
zu 2. Auch klar, Alpha kommt nicht auf den Hof.
zu3. Ist eigentlich auch klar, in ganz Berlin herrscht Leinenpflicht. Aber wer hat da bei den öffentlichen Fußwegen das Sagen? DIe WOhnungsbaugenossenschaft oder das Ordnungsamt? Alpha läuft immer frei rum und ich riskiere ständig einen Ordnungsgong vom OA, bis jetzt ist aber nie was passiert. Aber kann mir die Genossenschaft was anhaben (Kündigung z.B.)?
Bollerkopp
Hallo Sarah,
ich weiß nicht wie das bei Euch geregelt ist, in NRW gilt die 20/40 Regelung.
Und in befriedeten Gebieten gilt Leinenpflicht.
Bei öffentlichen Fußwegen hat meiner Meinung nach das Ordnungsamt den Hut auf.
Ich glaube die Wohnungsbaugenossenschaft ist zuständig für die Wege, die zu den Eingängen der Häuser gehören.
Wie ist denn das Halten eines Hundes mietvertraglich geregelt?
Die Genossenschaft müsste da was im Vertrag stehen haben oder in der Hausordnung oder so.
Ich täts nicht riskieren und würde Alpha anleinen. Wie wäre es mit einem Bauchgurt, da haste dann die Hände frei.
Gruß Regine
Golden Alpha
Hab mal grad geguckt. Im Mietvertrag steht nix, außer dass Zucht und die Haltung von Kampfhunden nicht erlaubt sind.
joki
Wir wohnen ja auch in einer Genossenschaftswohnanlage.
Bei uns hängt Zettel im Hausflur, dass in der gesamten Wohnanlage Hunde an der Leine zu führen sind und kein Pipi und so auf den Grünflächen usw. usf..
Bis auf Leute, die 3 kleine Wuschels haben und Leute mit nem Yorkie, bin ich weit und breit die einzige die sich dran hält.
Ok, ich bin auch die

mit dem

, aber egal.
Ich denk, die Genossenschaften handhaben das so, um zu vermeiden, dass sich hundelose Mieter beschweren.
Das is mir ehrlich gesagt lieber, als dass auch noch die letzten Genossenschaften Hundehaltung verbieten.
Gibts hier nämlich nimmer viele von.
manurtb
Anja, wenn ich Dich besuchen würde mit meinem Hund und den laufen lassen würde, dann könnte die Genossenschaft nichts machen, weil ich ja den Zettel erst drinnen lesen kann im Flur.
D.h. das gilt dann nur für die Bewohner?
Das finde ich auch interessant, ob man sowas so vorschreiben kann.
Man muss dazu sagen: In Bayern gibts ja keine generelle Leinenpflicht, nur über Grünflächenverordnungen z.B. ist sowas dann möglich.
Gemeinden, die z.B. auf ihrem Gemeindegebiet einen Leinenzwang ausschreiben und versuchen, einem Ortsfremden, der das nicht wissen kann, da irgendwelche Ordnungsgelder anzuhängen, haben da auch schlechte Karten, wenn sie das Gebiet nicht kennzeichnen können (weil z.B. zu groß).
Thaleia
| Zitat: |
Original von manurtb
Anja, wenn ich Dich besuchen würde mit meinem Hund und den laufen lassen würde, dann könnte die Genossenschaft nichts machen, weil ich ja den Zettel erst drinnen lesen kann im Flur.
D.h. das gilt dann nur für die Bewohner? |
Nein - Anja müsste Dich im Falle eines Besuches darauf hinweisen, dass Du den Hund an die Leine nehmen musst.
manurtb
| Zitat: |
Original von Thaleia
Nein - Anja müsste Dich im Falle eines Besuches darauf hinweisen, dass Du den Hund an die Leine nehmen musst. |
Tja, und wenn sie das nicht tut, ist sie dran?
Und hat sie das unterschrieben, dass das ihre Pflicht ist? Woraus leitet es sich ab, dass ich als Mieter für meine Besucher verantwortlich bin?
Müsste mir diese Pflicht nicht im Mietvertrag mitgeteilt werden?
Was ist, wenn ein Vertreter kommt und seinen Hund mitbringt, ohne dass Anja das weiss?
filotta
bei uns ist das auch so, dass hunde in der gesamten wohnanlage an der leine geführt werden müssen.
die hausverwaltung beruft sich dabei auf die hundehalterverordnung brandenburg, in der eindeutig steht:
hunde sind an der leine zu führen....
| Zitat: |
| bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen |
ähnliches findet sich auch im berliner hundegesetz
| Zitat: |
| Hunde sind an folgenden Orten an einer max. 1 Meter langen Leine zu führen: in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen von Wohnhäusern |
Thaleia
Dann wird sich der Joker bedanken - und der Vertreter ist seinen Job los
joki
Für mich muß man solche Zettel net aufhängen.
Ich find, das gehört zum guten Ton......äh.....na ihr wisst schon.